Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit Ganztagsgrundschulen umsetzen

Ganztagsbetreuung an Grundschulen muss einem einheitlichen pädagogischen Konzept folgen
Den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler, die ab dem nächsten Schuljahr in die 1. Klasse kommen, möchte die Hansestadt über Ganztagsgrundschulen umsetzen.
Und weil die rot-grüne Niedersächsische Landesregierung der Auffassung ist, dass es ausreicht, wenn eine pädagogische Fachkraft sich um 26 Kinder kümmert, ist die Hansestadt bereit, eigene zusätzliche Finanzmittel für bessere Qualität in der Ganztagsbetreuung und im Angebot der Grundschulen einzusetzen. Dadurch wird der Betreuungs-Personal-Schlüssel deutlich über das von der Landesregierung als ausreichend angesehende Niveau angehoben.
Dazu kommt personelle Unterstützung bei der Ganztagskoordination durch städtische Ganztagskoordinatorinnen, die die pädagogischen Kräfte an den Schulen von der Verwaltungsarbeit entlasten.
Die Grundschulen können auch Kooperationen für die Ganztagsangebote mit den Organisationen eingehen, die jetzt schon an den Grundschulen tätig sind (z.B. Kinamis, ÜMis oder Vereine)
Wie intensiv die Kinder bei den Nachmittagsangeboten von pädagogischem Personal unterstützt wird, wird schulindividuell entschieden.
Ob eine Grundschule offene, teilgebundene oder gebundene Ganztagsschule wird, entscheidet jede Schule selbst. In den Schulgremien sind auch die Eltern vertreten, so dass nichts über den Kopf der Erziehungsberechtigten entschieden wird.
Ich bin für diese Variante für die Umsetzung des Ganztagsrechtsanspruchs, da so ein einheitliches pädagogisches Konzept für den Unterricht in der Schule und für die Nachmittagsangebote vorhanden sein wird.
Ferner beteiligt sich nur bei dieser Variante das Land an den Kosten für die Ganztagsangebote.
Und diese qualitativ hochwertigen Angebote werden nicht mehr von den Eltern bezahlt werden müssen.
Die Angebote für die Schülerinnen und Schüler werden für alle Kinder an den Lüneburger Grundschulen gelten. Auch für die, die nächstes Jahr in der weiteren Jahrgängen an den Grundschulen sind.
Die Betreuung muss an 5 Tagen in der Woche für je 8 Stunden sichergestellt sein. Früh- und Spätzeiten sind nicht durch den Rechtsanspruch gedeckt.
Jetzt müssen die Grundschulen, die schon Ganztagsgrundschulen sind, ihr pädagogisches Konzept überarbeiten, damit es von Montag bis Freitag gilt. Und die Grundschulen, die noch keine Ganztagsschulen sind, müssen die pädagogischen Konzepte erstellen und bis zum 1.12.25 einen Antrag beim RLSB stellen. Alternativ kann auch die Stadt als Schulträger einen solchen Antrag stellen.
Kinder müssen verpflichtend für den Ganztag angemeldet werden. Es kann eine zweite Abholzeit mit der Schule vereinbart werden.
Die Landesregierung hat entschieden, dass es in den Schulferien für 4 Wochen keine Betreuung geben darf. Die Sicherstellung der restlichen Betreuungszeit wird über Jugendhilfeträger garantiert. Allerdings bleibt es noch offen, an welchen Schulen oder Einrichtungen die Ferienbetreuung stattfindet. Es wird wohnortnah und bedarfsgerecht gemacht.