Reaktivierung von Regionalbahnstrecken nur unter Berücksichtigung der Anliegen der Anwohner.
Von allen Seiten wird die Verkehrswende gefordert: Weniger motorisierter Individualverkehr, mehr Busse und Bahnen, mehr Fahrradfahren.
Wieweit diese Forderungen ernst gemeint sind, zeigt sich, wenn persönliche Einschränkungen hingenommen werden müssen.
Konkret geht es um die Reaktivierung der Regionalbahnstrecke zwischen Lüneburg und Soltau über Amelinghausen. Die Gleise sind vorhanden und ein regelmäßiger Personenverkehr ließe sich wieder einrichten.
Einige ehemalige Haltestellen an dieser Strecke liegen in Wohngebieten. Ihre Reaktivierung ist nun bei Anwohnern umstritten.
Schließlich entsteht durch das Bremsen, Anhalten, Anfahren und Signalgeben der Triebwagen Lärm in diesen Wohngebieten. Und die seit Jahren nicht genutzte Strecke wird vom kreuzenden Verkehr und den Fußgängern nicht mehr als Gefahr wahrgenommen. Kinder auf dem Weg zu ihrer Grundschule werden als besonders gefährdet angesehen.
Alles Probleme, die sich technisch lösen lassen, oder die als Folge der gewollten Verkehrswende in Kauf genommen werden müssen. Die Reaktivierung der Strecke und der Haltepunkte (ohne macht die Streckenreaktivierung wenig Sinn) muss mit den Anwohnern, die auch potentielle Nutzer sind, besprochen werden. Die grundsätzliche Ablehnung des Halts der Züge an diesen Haltepunkten in den Lüneburger Stadtteilen halte ich für nicht zielführend. Ohne zu klären, welche Maßnahmen eine sichere Überquerung des Gleises ermöglichen und wie der entstehende Lärm so weit wie möglich reduziert werden kann, ist eine Beurteilung der Situation vor Ort nicht möglich.
Unsere Forderung an die Betreibergesellschaft muss Sicherheit und Lärmvermeidung sein. Dann können wir die Lage beurteilen und eine Entscheidung zum Wohle und unter Beteiligung der Anwohner und potentiellen Nutzer treffen.
Wer die Verkehrswende will, muss auch bereit sein, eventuelle für jeden persönlich auftretende negativen Folgen hinzunehmen. Oder man muss sich klar gegen die Reaktivierung der Regionalbahnstrecken aussprechen. Das St.Florians-Prinzip darf nicht gelten.